1.Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货根据本条第二款第三项出
,承运
应为有权提取货
利益代为保管出
货
款,但可从中扣除承运
承担
任何费用和应付给承运
与运输这些货
有关
其他任何款项。