1.Jeder Vertragsstaat erwägt, in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um entsprechende Amtsträger, die an einem Finanzkonto im Ausland beteiligt oder in Bezug darauf unterschriftsberechtigt oder anderweitig bevollmächtigt sind, zu verpflichten, diesen Umstand den zuständigen Behörden anzuzeigen und geeignete Unterlagen zu solchen Konten zu führen.
1.六、各缔约均应当根据本
法律考虑采取必要的措施,要求在
行账
中拥有
、对该账
拥有签名权或者其他权力的有关公职人员向有关机关报告这种关系,并保持与这种账
有关的适当记录。