3.Dieses freie Geleit endet, wenn die Zeugen, Sachverständigen oder anderen Personen während fünfzehn aufeinander folgender Tage oder während einer anderen von den Vertragsstaaten vereinbarten Zeitspanne, nachdem ihnen amtlich mitgeteilt wurde, dass ihre Anwesenheit von den Justizbehörden nicht länger verlangt wird, die Möglichkeit gehabt haben, das Hoheitsgebiet des ersuchenden Vertragsstaats zu verlassen, und trotzdem freiwillig dort bleiben oder wenn sie nach Verlassen dieses Gebiets freiwillig dorthin zurückgekehrt sind.
3.Die Stadt steht noch unter dem Schock des Mordes an einem Priester in der nahegelegenen Kleinstadt Saint-Etienne-du-Rouvray durch zwei Islamisten. Am Dienstag hatten 2000 Menschen in der Kathedrale von Rouen dem Pater das letzte Geleit gegeben.