6.Auf Verstöße gegen diese Verpflichtungen sollte weiterhin mit breiter Verurteilung reagiert werden und Kriegsverbrechen sollten strafrechtlich verfolgt werden.
7.Diejenigen, die den Rücktritt vollziehen, sollten für Verstöße verantwortlich gemacht werden, die sie begangen haben, solange sie noch Vertragspartei waren.
8.Derzeit unternimmt die internationale Gemeinschaft kühne Schritte, um schweren Verstößen gegen Kinder, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, ein Ende zu setzen.
9.Auf Grund dieser Versäumnisse und Verstöße gegen die Regeln und Vorschriften empfahl das AIAD, angemessene Maßnahmen gegen die drei Manager zu ergreifen.
10.Andernorts kommt es vor, dass Terroristen unsere unbewaffneten Mitarbeiter angreifen und Einsätze unter Verstoß gegen elementare Regeln des Völkerrechts zum Stillstand bringen.
11.Die Erfordernisse des weltweiten Kampfes gegen den Terror dürfen niemals als Entschuldigung für den Verstoß gegen die Grundrechte von Einzelpersonen oder Gruppen hingenommen werden.
12.Der dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs übermittelte Bericht hob hervor, dass mehrere Fälle an die Strafverfolgungsbehörden übergeben wurden, und enthielt zahlreiche Angaben über administrative Verstöße.
13.Der Sicherheitsrat bringt in diesem Zusammenhang seine ernsthafte Besorgnis angesichts der anhaltenden Berichte über Verstöße gegen das Waffenembargo entlang der libanesisch-syrischen Grenze zum Ausdruck.
14.Dieser Gerichtshof wird Personen belangen, die die Hauptverantwortung für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Sierra Leone und für Verbrechen nach sierra-leonischem Recht tragen.
15.Der Bericht zeigte, in welchem Ausmaß Verstöße gegen die Sanktionen durch den Export unerlaubt abgebauter Diamanten dafür verantwortlich waren, dass der Krieg in Angola weiterging.
16.Der Rat verurteilt die Einziehung von Kindern unter Verstoß gegen das anwendbare Völkerrecht und fordert die genannten Elemente nachdrücklich auf, alle mit ihnen verbundenen Kinder freizulassen.
17.Der Sicherheitsrat betrachtet diese besonders ernsten und unannehmbaren Vorfälle als eine Bedrohung für den in Resolution 1633 (2005) verankerten nationalen Aussöhnungsprozess und als Verstoß gegen diese Resolution.
18.Der vom Sicherheitsrat in seiner Resolution 1612 (2005) geforderte Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus wurde in bisher 12 Ländern eingerichtet und konzentriert sich auf sechs Kategorien schwerer Verstöße gegen Kinder.
19.Wir sind der Auffassung, dass der rechtliche Regelungsrahmen bei Verstößen von Staaten viel stärker ausgebildet ist als im Falle nichtstaatlicher Akteure, und finden diesen Einwand daher nicht überzeugend.
20.Ebenfalls im vergangenen Jahr erhob in der Region Darfur in Sudan das Schreckgespenst schwerer und systematischer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wieder sein Haupt.