1.Das Verhalten eines jeden Staatsorgans ist als Handlung des Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, gleichviel ob das Organ Aufgaben der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt, der Rechtsprechung oder andere Aufgaben wahrnimmt, welche Stellung es innerhalb des Staatsaufbaus einnimmt und ob es sich um ein Organ der Zentralregierung oder einer Gebietseinheit des Staates handelt.
1.任何家机关,不论它
法、
政、司法或任何其他职能,不论它在
家的组织中具有何种地位,也不论它作为该
中央政府机关或一领土单位的机关的特性,其
为应视为
际法所指的
家
为。