2.Um den in Artikel 29 Absatz 1 anerkannten Werten Geltung zu verschaffen, müssen die Schulen im vollen Sinn des Wortes kindgerecht sein und in jeglicher Hinsicht der Würde des Kindes Rechnung tragen.
4.Der vor wenigen Wochen gebildete " Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" soll im Sommer 2021 eine Strategie für Forschung, eine kindgerechte Justiz und nicht zuletzt verschärfte Kontrollen von Missbrauchsabbildungen im Netz vorlegen.