5.Der Schlichter offenbart den Parteien, sofern sie von ihm nicht bereits entsprechend unterrichtet wurden, ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung und für die Dauer des Schlichtungsverfahrens unverzüglich jegliche derartigen Umstände.
5.调解人应当自其被指定之时起以及在整个调解程序的期间内,毫不迟延地向各方当事人披露任何此种情形,除非调解人已将此种情形告知各方当事人。