20.Die Ausführungsbestimmungen regeln die Planung, Programmierung, Überwachung und Evaluierung der Tätigkeiten der Vereinten Nationen, sofern die Versammlung nichts anderes verfügt oder der Generalsekretär Tätigkeiten nicht ausdrücklich ausschließt.
20.条例适用于联合国活动的规划、方案拟订、监测和评价,但大会另有规定或秘书长明确豁免的活动除外。