Die Vertragsstaaten gewähren einander die weitestgehende Hilfe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Strafverfahren oder Auslieferungsverfahren in Bezug auf die in Artikel 2 genannten Straftaten, einschließlich der Hilfe bei der Beschaffung der in ihrem Besitz befindlichen und für das Verfahren erforderlichen Beweismittel.
之间应就涉及第2条所述罪行进行的刑事调查或提起的刑事诉讼或序提供最大度的协助, 包括协助取得所掌握、为提起这些序所的证据。