Unter einer Blindprobe versteht man im Bereich der qualitativen chemischen Analyse ein Vorgehen, das die Funktionsfähigkeit der gewählten Nachweismethode sicherstellen soll. Man unterscheidet dabei zwei verschiedene Vorgehensweisen:
Bei der positiven Blindprobe wird die nachzuweisende Substanz dem Analysegemisch zugesetzt. Daher muss die Nachweisreaktion eintreten. Tritt in diesem Fall die Nachweisreaktion (im allgemeinen ein Niederschlag oder eine Farbreaktion) nicht ein, ist der Test unzuverlässig, weil entweder die Reagenzien überaltert sind oder weil das zu analysierende Gemisch die Nachweisreaktion hemmende Komponenten enthält.
Bei der negativen Blindprobe werden nur die Reagenzien der Nachweisprozedur unterworfen ohne Probe hinzuzufügen. In diesem Fall muss die Reaktion negativ sein, das heißt, die typische Reaktion darf nicht stattfinden, da ja die entsprechende Substanz nicht enthalten ist. Tritt die Reaktion doch ein, so sind die Reagenzien verunreinigt und für diesen Nachweis unbrauchbar oder es liegt ein systematischer Verfahrensfehler vor.