Die Einwilligung eines Staates zur Anwendung des Rechtes eines anderen Staates wird nicht als Zustimmung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit durch die Gerichte dieses anderen Staates ausgelegt.
一国意适用另一国的法律,不应被解释为意该另一国的法院行使管辖权。
[die] -en →einwilligen
Die Einwilligung eines Staates zur Anwendung des Rechtes eines anderen Staates wird nicht als Zustimmung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit durch die Gerichte dieses anderen Staates ausgelegt.
一国意适用另一国的法律,不应被解释为意该另一国的法院行使管辖权。
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