11.Bevor der ersuchte Vertragsstaat ein Ersuchen nach Absatz 21 ablehnt oder seine Erledigung nach Absatz 25 aufschiebt, konsultiert er den ersuchenden Vertragsstaat, um festzustellen, ob die Rechtshilfe unter den von ihm als erforderlich erachteten Bedingungen geleistet werden kann.
二十六、被请求缔约国在根据本条第二十一款拒绝某项请求或者根据本条第二十五款暂缓执行请求事项之前,应当与请求缔约国
商,以考虑是否可以在其认为必要的条件下给予
助。