1.Der Begriff "Rechtsträger" unter Buchstabe c bezeichnet den Staat als selbständige Rechtspersönlichkeit, einen Gliedstaat eines Bundesstaats, eine Gebietskörperschaft eines Staates, eine Einrichtung oder Stelle eines Staates oder einen anderen Rechtsträger mit selbständiger Rechtspersönlichkeit.
“
体”一词系指作为独立法
的国家,以及具有独立法
地位的
邦制国家的组成部分、国家政治区分单位、国家的机构或部门或其他
体。