Für die Zwecke dieses Artikels und des Artikels 55 erteilt jeder Vertragsstaat seinen Gerichten oder anderen zuständigen Behörden die Befugnis, anzuordnen, dass Bank-, Finanz- oder Geschäftsunterlagen zur Verfügung gestellt oder beschlagnahmt werden.
七、为条和公约第五十五条的目的,各缔约国均应当使其法院者其他主管机关有权下令提供者扣押银行、财务者商业。