1.Der Rat fordert die Mitgliedstaaten, deren Marineschiffe und Militärflugzeuge in den benachbarten internationalen Gewässern und im benachbarten Luftraum der Küste Somalias verkehren, auf, wachsam gegenüber allen dort auftretenden Fällen von Seeräuberei zu sein und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Handelsschifffahrt, insbesondere den Transport von humanitären Hilfsgütern, vor allen derartigen Handlungen im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht zu schützen.
安理鼓励那些在索马
海岸邻近的国际
域和空域中有海军舰
和军用飞机的
员国随时注意在那
的任何海盗行为,按照有关国际法采取适当的行动,保护过往商
,尤其是人道主义援助的运送,以免受海盗之害。