3.Dieser Artikel findet keine Anwendung, wenn der Inhaber oder der Empfänger auch der Absender ist.
有人或收货人也是托运人,本条不适用。
4.Ist ein übertragbares elektronisches Beförderungsdokument verwendet worden, so verliert dieses elektronische Beförderungsdokument seine Wirkung oder Gültigkeit bei Ablieferung an den Inhaber nach den nach Artikel 9 Absatz 1 vorgesehenen Verfahren.
使用可转让电子运输记录,按照第九条第一款规定程序一经向有人交付货物,该电子运输记录随即失去效力。
5.Ungeachtet des Artikels 6 ist dieses Übereinkommen zwischen dem Beförderer und dem Empfänger, der verfügungsberechtigten Partei oder dem Inhaber anzuwenden, soweit diese nicht ursprüngliche Parteien des Chartervertrags oder eines sonstigen vom Anwendungsbereich dieses Übereinkommens ausgeschlossenen Frachtvertrags sind.
6.Unbeschadet des Artikels 55 haftet ein Inhaber, der nicht der Absender ist und der keine Rechte aus dem Frachtvertrag ausübt, nicht allein deswegen aus dem Frachtvertrag, weil er Inhaber ist.
7.Ein Inhaber, der nicht der Absender ist und der Rechte aus dem Frachtvertrag ausübt, übernimmt die Haftung aus dem Frachtvertrag, soweit diese in dem übertragbaren Beförderungsdokument oder dem übertragbaren elektronischen Beförderungsdokument enthalten ist oder sich daraus herleiten lässt.
8.Wird ein übertragbares elektronisches Beförderungsdokument ausgestellt, so kann sein Inhaber, gleichviel ob es an Order oder an die Order einer bezeichneten Person ausgestellt ist, die darin enthaltenen Rechte durch Übertragung des elektronischen Beförderungsdokuments nach den in Artikel 9 Absatz 1 bezeichneten Verfahren übertragen.
9.Auf Grund des begrenzten Handlungsspielraums zwischen dem, was die derzeitigen Inhaber des Vetorechts akzeptieren könnten, und dem, was die Allgemeinheit der Mitgliedstaaten anstrebt, erwägen die Mitgliedstaaten den möglichen Verzicht auf eine grundlegende Reform des Vetorechts zum jetzigen Zeitpunkt, sind aber weiter in starkem Maße dafür, die Frage des Vetos im Rahmen einer möglichen künftigen Überprüfung auf die Tagesordnung zu setzen.