10.Die Rechtswidrigkeit der Handlung eines Staates, die mit einer völkerrechtlichen Verpflichtung dieses Staates nicht im Einklang steht, ist ausgeschlossen, wenn der Urheber der Handlung in einer Notlage keine andere geeignete Möglichkeit hat, sein eigenes Leben oder das Leben anderer Personen, die seiner Obhut anvertraut sind, zu retten.
一国不遵守其国际义务的行为,如有关行为人在遭遇危难的情况下为了挽救其生命或受其监护的其他人的生命,除此行为之外,别无其他合理方法,则该行为的不法性即告解除。