1.Diese wurde am 2. Juli mit dem Unterzeichnen der Urkunden vollzogen.
这会在7月2日随着证明文书的签署开始实施。
2.Die Urkunde stammt aus dem Mittelalter.
这一文献属于中古时。
3.In ihren Urkunden der förmlichen Bestätigung oder Beitrittsurkunden erklären diese Organisationen den Umfang ihrer Zuständigkeiten in Bezug auf die durch das Übereinkommen und dieses Protokoll erfassten Angelegenheiten.
这些组织应当在其正式确认书加入书中声明其有关公约和本议定书所涉事项的权限范围。
4.Die angenommene Änderung der Anlage tritt 30 Tage nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde zu dieser Änderung für alle Vertragsstaaten in Kraft, die eine solche Urkunde hinterlegt haben.
5.Für die Zwecke des Artikels 13 Absatz 1 und des Artikels 15 Absatz 2 wird eine von einer Organisation der regionalen Integration hinterlegte Urkunde nicht mitgezählt.
三. 为本议定书第十三条第一款和第十五条第二款的目的,区域一体化组织交存的任何文书均不在计算之列。
6.Für die Zwecke des Artikels 45 Absatz 1 und des Artikels 47 Absätze 2 und 3 wird eine von einer Organisation der regionalen Integration hinterlegte Urkunde nicht mitgezählt.
7.Für jeden Vertragsstaat, der die Änderung nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Urkunde ratifiziert, annimmt oder genehmigt, tritt die Änderung am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikation-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.
8.Für die Zwecke dieses Absatzes zählt eine von einer Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration hinterlegte Urkunde nicht als zusätzliche Urkunde zu den von Mitgliedstaaten der betreffenden Organisation hinterlegten Urkunden.
为本款的目的,区域经济一体化组织交存的任何文书均不得在该组织成员国所交存文书以外另行计算。
9.Für jeden Staat, der dieses Übereinkommen nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde durch diesen Staat in Kraft.
10.In diesem Zusammenhang können die Vertragsstaaten Korruption als einen maßgeblichen Umstand in Gerichtsverfahren ansehen, welche die Annullierung oder Aufhebung eines Vertrags, die Rücknahme einer Konzession oder einer anderen ähnlichen Urkunde oder die Schaffung von Abhilfe in anderer Form zum Gegenstand haben.
11.Für jeden Staat, der nach Hinterlegung der fünften Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde Vertragsstaat dieses Übereinkommens wird, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von sechs Monaten nach der Hinterlegung der betreffenden Urkunde im Namen dieses Staates folgt.
12.Für jeden Staat, der nach der Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde Vertragsstaat dieses Übereinkommens wird, tritt dieses Übereinkommen am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von einem Jahr nach der Hinterlegung der entsprechenden Urkunde für diesen Staat folgt.
13.Für jeden Staat und jede Organisation der regionalen Integration, der beziehungsweise die dieses Übereinkommen nach Hinterlegung der zwanzigsten entsprechenden Urkunde ratifiziert, förmlich bestätigt oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der eigenen Urkunde in Kraft.
14.Für jeden Staat und jede Organisation der regionalen Integration, der beziehungsweise die dieses Protokoll nach Hinterlegung der zehnten entsprechenden Urkunde ratifiziert, förmlich bestätigt oder ihm beitritt, tritt das Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der eigenen Urkunde in Kraft.
15.Für jeden Staat und jede Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration, der beziehungsweise die dieses Übereinkommen nach Hinterlegung der dreißigsten entsprechenden Urkunde ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde durch diesen Staat beziehungsweise diese Organisation oder am Tag des Inkrafttretens dieses Übereinkommens nach Absatz 1 in Kraft, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.