1.Die Staaten verständigen sich und kooperieren nach Treu und Glauben mit den betroffenen indigenen Völkern, über deren eigene repräsentativen Institutionen, um ihre freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung zu erhalten, bevor sie ein Projekt genehmigen, das sich auf ihr Land oder ihre Gebiete und sonstigen Ressourcen auswirkt, insbesondere im Zusammenhang mit der Erschließung, Nutzung oder Ausbeutung ihrer Bodenschätze, Wasservorkommen oder sonstigen Ressourcen.
国家在准任何
著民族
地或领
和其他资源,特别是有关开发、利用或开采其矿产、水利或其他资源的项目前,应通过
著人自己的代表机构,诚心诚意与有关
著民族协商合作,事先征得他们的自由和知情同意。