1.Dieser Artikel berührt nicht die Zurechnung eines Verhaltens zu einem Staat, gleichviel in welcher Beziehung es zu dem der betreffenden Bewegung steht, wenn dieses Verhalten auf Grund der Artikel 4 bis 9 als Handlung dieses Staates zu gelten hat.
本条不妨碍把任按第4条至第9条的规定应视为
国
为的任
为归于
国,无
为与有关运动的
为如
相关。