1.1 Der Generalsekretär muss die alleinige Befugnis behalten, Sonderbeauftragte zu ernennen, auszuwählen und ihr Mandat festzulegen.
1 秘书长必须保持任命和选择代表并确定其任务专有权力。
2.Die Vertragsstaaten können ein Auslieferungsersuchen nicht mit der alleinigen Begründung ablehnen, dass die Straftat als eine Tat angesehen wird, die auch fiskalische Angelegenheiten berührt.
十六、缔约国以犯罪也被视为涉及财税事项为由而拒绝引渡。
3.Die Vertragsstaaten können ein Rechtshilfeersuchen nicht mit der alleinigen Begründung ablehnen, dass die Straftat als eine Tat angesehen wird, die auch fiskalische Angelegenheiten berührt.
二十二、缔约国以犯罪也被视为涉及财税事项为理由而拒绝司法协助请求。
4.Er bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für die Souveränität, territoriale Unversehrtheit, Einheit und politische Unabhängigkeit Libanons innerhalb seiner international anerkannten Grenzen unter der alleinigen und ausschließlichen Autorität der Regierung Libanons.
5.Er bekundet erneut seine nachdrückliche Unterstützung für die Souveränität, territoriale Unversehrtheit, Einheit und politische Unabhängigkeit Libanons innerhalb seiner international anerkannten Grenzen unter der alleinigen und ausschließlichen Autorität seiner Regierung.
6.Der Sicherheitsrat bekundet erneut seine nachdrückliche Unterstützung für die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und politische Unabhängigkeit Libanons innerhalb seiner international anerkannten Grenzen und unter der alleinigen und ausschließlichen Autorität der Regierung Libanons.
7.Der Sicherheitsrat bekundet erneut seine nachdrückliche Unterstützung für die territoriale Unversehrtheit, Souveränität, Einheit und politische Unabhängigkeit Libanons innerhalb seiner international anerkannten Grenzen unter der alleinigen und ausschließlichen Autorität der Regierung Libanons.
8.Ein Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet ein Verdächtiger aufgefunden wird, ist, wenn er ihn wegen einer Straftat, auf die dieser Artikel Anwendung findet, mit der alleinigen Begründung nicht ausliefert, dass er einer seiner Staatsangehörigen ist, verpflichtet, den Fall ohne ungebührliche Verzögerung seinen zuständigen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung zu unterbreiten.