5.Während in den entwickelten Ländern weniger als eines von 100 Kindern vor Erreichung des fünften Lebensjahres stirbt, ist es in den meisten Ländern südlich der Sahara jedes zehnte und in 14 Ländern jedes fünfte.
6.In Afrika südlich der Sahara ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau im Kindbett stirbt, 175-mal so hoch wie in einem Entwicklungsland, in Asien (mit Ausnahme Ostasiens) und in den ozeanischen Ländern ist sie 20- bis 60-mal so hoch.
7.Wenn ein Ausschussmitglied stirbt oder zurücktritt oder erklärt, dass es aus anderen Gründen seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann, ernennt der Vertragsstaat, der das Mitglied benannt hat, für die verbleibende Amtszeit eine andere sachverständige Person, die über die Befähigungen verfügt und die Voraussetzungen erfüllt, die in den einschlägigen Bestimmungen dieses Artikels beschrieben sind.