9.Der Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verdächtige sich befindet, ist in Fällen, auf die Artikel 7 Anwendung findet, wenn er ihn nicht ausliefert, verpflichtet, den Fall ohne irgendeine Ausnahme und unabhängig davon, ob die Tat in seinem Hoheitsgebiet begangen wurde, ohne ungebührliche Verzögerung seinen zuständigen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung in einem Verfahren nach seinem Recht zu unterbreiten.
在第7条适用
情况下, 犯罪嫌疑人在其境内
缔约国如
将该人引渡, 则无论在任何情况下且无论罪行是否在其境内实施, 均有义务
作无理拖延, 将案件移送其主管当局, 以按照该国法律规定
程序进行起诉。