20.Auf Verlangen des Beförderers oder der ausführenden Partei, welche die Güter abliefert, hat der Empfänger in der am Ablieferungsort üblichen Art und Weise zu bestätigen, dass er die Güter vom Beförderer oder von der ausführenden Partei empfangen hat.
收货人应按照交付货物的承运人或履约方的要求,以交货地的习惯方式确认从承运人或履约方收到了货物。