Tatsächlich hatte der Gerichtshof die Anklageschrift gegen Taylor bereits drei Monate zuvor, am 7. März, bestätigt, hatte aber verfügt, sie versiegelt zu halten.
In der Anklageschrift wird argumentiert, die Beendigung des Schutzprogramms verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Gleichheit des Schutzes für alle Bürger.