1.Stellt eine Delegation dem Sekretariat eine unzureichende Anzahl von Ausfertigungen ihrer Erklärung bereit, werden diese am Ende der Sitzung außerhalb des Ratssaals ausgelegt.
2.Delegationen, die um die Verteilung ihrer Erklärung ersuchen, werden gebeten, dem Sekretariat vor der Abgabe der Erklärung eine ausreichende Anzahl (200) von Ausfertigungen derselben bereitzustellen.