4.Die unterschiedlose Durchsetzung des Bankgeheimnisses und die rasche Ausbreitung von Finanzoasen bleiben weiterhin ein ernsthaftes Hindernis für die Überwindung dieses Problems.
5.Jeder Vertragsstaat stellt sicher, dass im Fall innerstaatlicher strafrechtlicher Ermittlungen wegen in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebener Straftaten geeignete Mechanismen im Rahmen seiner innerstaatlichen Rechtsordnung zur Verfügung stehen, um Hindernisse zu überwinden, die sich aus der Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen über das Bankgeheimnis ergeben können.
2.Im Kampf gegen Korruption und Terrorismus hat das libanesische Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Bankgeheimnis für Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aufgehoben wird.