Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
Besondere Aufmerksamkeit ist den Rechten und besonderen Bedürfnissen indigener älterer Menschen, Frauen, Jugendlicher, Kinder und Menschen mit Behinderungen zu schenken.
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung auf Grund von Behinderung.
Er erinnert außerdem daran, dass Behinderungen der Bewegungsfreiheit der unparteiischen Kräfte, insbesondere diejenigen, die von der Republikanischen Garde ausgehen, nicht hinnehmbar sind.
Die Vertragsstaaten übernehmen die Verantwortung für die Verbreitung dieser Statistiken und sorgen dafür, dass sie für Menschen mit Behinderungen und andere zugänglich sind.
Die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen, wird in den Überwachungsprozess einbezogen und nimmt in vollem Umfang daran teil.
Mädchen und Frauen aller Altersstufen mit irgendeiner Form der Behinderung gehören in der Regel zu den verletzlichsten und am stärksten marginalisierten Gruppen der Gesellschaft.