1.Im Einklang mit dem Mandat des AIAD wurde in 54 Fällen, in denen die Beweislage den erhobenen Vorwurf nicht erhärtete, die untersuchte Person entlastet.
2.Die Hauptabteilung trat wegen des Falls mehrfach wieder an die ständige Vertretung des Landes bei den Vereinten Nationen heran; eine angemessene Antwort, die der Beweislage Rechnung trägt, erhielt sie bislang jedoch nicht.