15.Auf der Grundlage eines Beschlusses der Generalversammlung stellt der Generalsekretär seinen Entwurf des Programmhaushaltsplans für den folgenden Zweijahreszeitraum auf.
17.Nur der Entwurf des Generalsekretärs wird dem Programm- und Koordinierungsausschuss, dem Wirtschafts- und Sozialrat und der Generalversammlung vorgelegt.
18.Die im Entwurf des Programmhaushaltsplans enthaltenen finanziellen Angaben sind mit dem mittelfristigen Plan auf Programm- und Unterprogrammebene verbunden.
19.Auf Ersuchen der Leitung des Internationalen Handelszentrums (ITC) prüfte das AIAD dessen Entwurf von Leitlinien für Veröffentlichungen, Publikationstätigkeiten und Verkaufs- und Vermarktungsbemühungen.
20.Der Entwurf sah auch keinen Mechanismus vor, der es ermöglichen würde, die Zufriedenheit der Kunden mit den Veröffentlichungen des Zentrums zu prüfen.