Der UNITeS, ein Freiwilligenkorps für Spitzentechnologien, wird dabei behilflich sein, Gemeinwesen in den Entwicklungsländern im Gebrauch von Informationstechnologien zu unterweisen.
Daher sollte stärker Gebrauch von den in der Charta verankerten Bestimmungen gemacht werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Sanktionen auf diese Länder abzuschwächen.
Wir bitten die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, den Gebrauch des Vetos in Fällen von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterlassen.
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sieht zwar ein Rücktrittsrecht vor, doch sollte den Staaten eindringlich nahe gelegt werden, davon nicht Gebrauch zu machen.
Die zuständigen Behörden, welche die Informationen erhalten, werden ein Ersuchen, wonach die betreffenden Informationen selbst vorübergehend vertraulich bleiben müssen, oder Einschränkungen des Gebrauchs dieser Informationen befolgen.
Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 12 der Charta kann die Generalversammlung nach den Bestimmungen der Artikel 11, 13 und 14 in einigen Fällen von ähnlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.