Neben den allgemeinen Grundsätzen des Übereinkommens - Nichtdiskriminierung (Artikel 2), Wohl des Kindes (Artikel 3), Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), Recht des Kindes, seine Meinung frei zu äußern sowie sein Recht darauf, dass diese Meinung auch berücksichtigt wird (Artikel 12) - sind hier viele andere Bestimmungen zu erwähnen, beispielsweise die Rechte und Pflichten der Eltern (Artikel 5 und 18), das Recht der freien Meinungsäußerung (Artikel 13), die Gedankenfreiheit (Artikel 14), das Recht auf Information (Artikel 17), die Rechte von Kindern mit Behinderungen (Artikel 23), das Recht auf Gesundheitsschulung (Artikel 24), das Recht auf Bildung (Artikel 28) und die sprachlichen und kulturellen Rechte von Kindern, die Minderheitengruppen angehören (Artikel 30).
除了《公约》不歧视(第2)、儿童最大利益(第3)、生命、生存和发展权(第6)、表示和到考虑权利(第12)般原则之外,还可提到许多其它规定,例如但不仅限于父母权利和责任(第5和第18)、发表言论自由(第13)、思想自由(第14)、知情权(第17)、残疾儿童权利(第23)、受保健教育权(第24)、受教育权(第28)及少数人群体儿童语言和文化权利(第30)。