3.Um dieser Verantwortung Nachdruck zu verleihen, muss er der Zentrale am Amtssitz der Vereinten Nationen Bericht erstatten, wenn ein Mitglied seines Teams in dem Land, in dem die Mission stattfindet, verwundet oder getötet wird; insbesondere sollte ein Gremium zur Prüfung der Verantwortlichkeiten routinemäßig feststellen, ob Nachlässigkeit oder vermeidbares Verhalten seitens der Führung der Mission die Umstände verursacht haben, die zur Verwundung oder zum Tod von Missionsangehörigen geführt haben.