Der ersuchte Vertragsstaat beantwortet angemessene Nachfragen des ersuchenden Vertragsstaats nach dem Stand des Ersuchens und dem Fortschritt bei seiner Bearbeitung.
10. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer neunundfünfzigsten Tagung über den Stand der Durchführung dieser Resolution Bericht zu erstatten.
Der ersuchende Vertragsstaat kann angemessene Auskunftsersuchen zum Stand und Fortschritt der vom ersuchten Vertragsstaat zur Erledigung seines Ersuchens getroffenen Maßnahmen stellen.
Der Sicherheitsrat fordert den Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus auf, über den Stand der Durchführung der Resolution 1373 (2001) Bericht zu erstatten.
Im Rahmen dieses Prozesses erhält die internationale Gebergemeinschaft einen Überblick über die derzeitige humanitäre Lage in bestimmten Ländern und den Stand der Durchführung humanitärer Hilfsprogramme.