3.Die ständigen Richter jeder Strafkammer wählen aus ihren eigenen Reihen einen Richter zum Vorsitzenden, der die gesamte Tätigkeit der betreffenden Kammer leitet.
4.Die Sektionen einer Strafkammer haben die gleichen Befugnisse und Verantwortlichkeiten wie eine Strafkammer nach dem Statut und fällen ihre Urteile im Einklang mit denselben Regeln.
5.Unbeschadet des Absatzes 2 kann eine Sektion einer Strafkammer, wenn ein ständiger Richter auf Grund außergewöhnlicher Umstände ersetzt werden muss und sich die Sektion daraufhin ausschließlich aus Ad-litem-Richtern zusammensetzt, ungeachtet dessen, dass ihr kein ständiger Richter mehr angehört, den Fall weiter verhandeln. Artikel 13 quater
6.Jede Strafkammer, der Ad-litem-Richter zugeteilt werden, kann in Sektionen aus jeweils drei Richtern unterteilt werden, die sowohl ständige als auch Ad-litem-Richter umfassen.
7.Jede Strafkammer, der Ad-litem-Richter zugeteilt werden, kann in Sektionen aus jeweils drei Richtern unterteilt werden, die sowohl ständige als auch Ad-litem-Richter umfassen, außer unter den in Absatz 5 genannten Umständen.
3.Erst nach einer erfolgreichen Beschwerde der Staatsanwaltschaft und einem strafprozessualen Hickhack um die Besetzung der neuen Strafkammer, wird der Prozess seit Anfang dieses Jahres weitergeführt.