Für 80 Prozent der geprüften Durchführungspartner konnte die Zusicherung erhalten werden, dass über die Mittel des UNHCR ordnungsgemäß Rechenschaft abgelegt wird und dass Auszahlungen im Einklang mit den Projekt-Nebenvereinbarungen getätigt werden.
Bevor jemand dann den Titel eines Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie tragen darf, muss eine entsprechende Prüfung an der jeweiligen Landesärztekammer abgelegt werden.