9.Bei der Schuldentragbarkeitsanalyse am Erfüllungszeitpunkt muss jede Verschlechterung der globalen Wachstumsperspektiven und der Austauschrelationen berücksichtigt werden.
12.Es wurde erklärt, dass die Belastung berücksichtigt werden müsse, die das derzeitige System den Vertragsstaaten, dem Sekretariat und den Staaten auferlege.
13.Alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, wirtschaftlichen Institutionen sowie die Entscheidungsträger bei der Mittelvergabe sollen eine Gleichstellungsperspektive berücksichtigen, um eine ausgewogene Verteilung der Entwicklungsdividenden sicherzustellen.
14.Ebenfalls bei dieser Zusammensetzung zu berücksichtigen ist die ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf der Grundlage des Prinzips der Gleichberechtigung und der Nichtdiskriminierung.
15.Das AIAD erkannte an, dass bei der Ausarbeitung dieser standardisierten Leitlinien und Verfahren die besonderen Gegebenheiten der einzelnen Dienstorte berücksichtigt werden müssen.
16.In den Umweltpolitiken und -programmen fehlt eine geschlechtsbezogene Perspektive; die Rolle der Frauen und ihr Beitrag zur Bestandfähigkeit der Umwelt werden nicht berücksichtigt.
17.Die betroffenen Staaten berücksichtigen den Willen der betroffenen Personen, wenn diese die Bedingungen zum Erwerb der Staatsangehörigkeit zweier oder mehrerer betroffener Staaten erfüllen.
18.Ein Vorankommen in akademischen Berufen ist für Frauen in den meisten Fällen noch schwieriger, da Strukturen und Maßnahmen fehlen, die Mutterschaft und Familienpflichten berücksichtigen.
19.Die Zweckmäßigkeit der Beteiligung von Personen mit einschlägiger juristischer Erfahrung an der Arbeit des Ausschusses und eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter sind zu berücksichtigen.