1.Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
1.根本条
1
财产占有权不影响
让人根
管辖
财产权
现行法律,就
财产而对债务人或让出财产权者所承担
任何义务。