2.Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet "Schlichtung" ein Verfahren, gleichviel ob dieses als Schlichtung, Mediation oder mit einem Begriff von ähnlicher Bedeutung bezeichnet wird, mit dem Parteien einen Dritten oder Dritte ("Schlichter") ersuchen, sie bei ihrem Versuch zu unterstützen, eine gütliche Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen, die aus einem Vertrags- oder anderen Rechtsverhältnis herrührt oder damit verbunden ist.
7." Wir waren immer auf der Seite derjenigen und auf der Seite der Vereinten Nationen, die eine friedliche, eine gütliche, eine politische Einigung zwischen den Kontrahenten gewünscht haben. Und sind das auch jetzt."
8." Die Regierung muss mit diesem Problem vorsichtig umgehen, sie muss die Identität der Einwanderer prüfen. Das Problem muss behutsam und gütlich gelöst werden."