Kapitel V findet unabhängig von den Absätzen 1 bis 3 auf Abtretungen von internationalen Forderungen und auf internationale Abtretungen von Forderungen im Sinne jenes Kapitels Anwendung.
Laut dem Kieler Umweltministerium macht mittel und schwach radioaktiv belastetes Material nur 1,5 bis 3 Prozent der Gesamtmasse aus – jenes Material, das später im Schacht Konrad verschwinden soll.