1.Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
1.五、一款、
二款、
三款和
四款
规定,视为每一仲
款或仲
一部分,此种
款或
规定,凡与其不一致
,一概无效。