8.Der Rat wird die Sanktionen weiter überwachen, um sicherzustellen, dass sie mit dieser Erklärung und mit den Resolutionen 1343 (2001) und 1408 (2002) übereinstimmen, und er wird weiterhin darüber wachen, ob die Sanktionen humanitäre Auswirkungen auf die Bevölkerung Liberias haben.