3.Der folgende Punkt wird auch künftig zweijährlich auf geraden Tagungen behandelt: "Beseitigung von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen als Mittel politischer und wirtschaftlicher Druckausübung".
4.Gemäß dem obigen Beschluss wird die zweijährliche Behandlung in jeder damit zusammenhängenden Resolution zum Ausdruck gebracht, beginnend mit der sechsundfünfzigsten Tagung, soweit angebracht.
5.Der zweijährliche Internationale Jugendgipfel zum nachhaltigen Stadtverkehr befasst sich schwerpunktmäßig mit konkreten Maßnahmen und bewährten Praktiken zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung, insbesondere mit international bewährten Praktiken der Stadt- und Verkehrsplanung.
6.Das AIAD empfahl außerdem der Abteilung Nachhaltige Entwicklung, der Kommission und anderen zuständigen Stellen Vorschläge über die Gestaltung, den Umfang und die Termine der Berichterstattung zu unterbreiten, um die Vorbereitungen für die jährlichen oder zweijährlichen Tagungen zu erleichtern.
7.13. ersucht den Exekutivdirektor des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, im Rahmen seiner zweijährlichen Berichte über die Umsetzung der Ergebnisse der zwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung und unter Berücksichtigung der seit der Sondertagung verabschiedeten einschlägigen Resolutionen seinen Bericht über die Kontrolle von Vorläuferstoffen ab dem der achtundvierzigsten Tagung der Suchtstoffkommission vorzulegenden Bericht um Empfehlungen darüber zu erweitern, wie der Einsatz des Mechanismus für die Vorabmeldung von Exporten verstärkt und zeitnahe Antwortmaßnahmen gewährleistet werden können.