4.Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
如果一个人或一群人在正式当
不存在或缺席和在需要行使上述权力要素的情况下实际上行使政府权力的要素,其行为应视为国际法所指的国家的行为。