3.Indigene Völker haben das Recht, ihre Geschichte, ihre Sprache, ihre mündlichen Überlieferungen, ihre Denkweisen, ihre Schriftsysteme und ihre Literatur wiederzubeleben, zu nutzen, zu entwickeln und an künftige Generationen weiterzugeben sowie ihren Gemeinschaften, Orten und Personen eigene Namen zu geben und diese zu behalten.
土著民族有权振兴、使用、发展和向后代传授其历史、语言、口述传统、思想体系、书写方式和著作,有权为社区、地方和个人取用和保留土著名称。