1.Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、本第一
、第二
、第三
和第四
的规定,视为每一
或
协
的一部分,此
或协
的规定,凡与其不一致的,一概无效。