2.Ungeachtet der Artikel 11, 13 und 14 kann der Beförderer oder eine ausführende Partei Güter auf See aufopfern, wenn die Aufopferung vernünftigerweise für die allgemeine Sicherheit oder zur Abwendung einer Gefahr für Menschenleben oder andere in gemeinsamer Gefahr befindliche Sachen erfolgt.
虽有第十一条、第十三条和第十四条规定,承运人或履约方仍可以在海上牺牲货物,但应是为了共同安全,或是为了保全同一航程中人命或其他财产,使之免遭危险而合理作出此种牺牲。