3.Es besteht durchaus ein Unterschied zwischen Einsätzen, bei denen robuste Gewaltanwendung von vornherein fester Bestandteil des Auftrags ist (beispielsweise die Reaktion auf grenzüberschreitende Invasionen oder eine Explosion der Gewalt, beides Fälle, in denen die Praxis in jüngster Zeit in der Mandatserteilung an multinationale Truppen bestand) und Einsätze, bei denen Grund zu der Erwartung besteht, dass die Anwendung von Gewalt nicht notwendig sein wird (beispielsweise traditionelle Friedenssicherungsmissionen, die eine Waffenruhe überwachen und verifizieren oder bei der Durchführung von Friedensabkommen behilflich sind; in diesen Fällen werden in der Regel nach wie vor Blauhelme entsandt).