2.Ein unverhältnismäßig hoher Anteil bewaffneter Konflikte ereignet sich in armen Ländern und Regionen.
贫困国家和地区占据了武装冲突不成比很大份额。
3.Es ereignete sich ein Unfall.
出故了。
4.Es ist für die internationale Gemeinschaft natürlich relativ einfach zu sagen, dass sich Tragödien wie in Ruanda und Srebrenica nie wieder ereignen dürfen.
当然,国际社会宣称绝不应允许卢旺达和斯雷布雷尼察悲剧重演容易得很。
5.Was hat sich inzwischen ereignet?
这段时间里了什么情?
6.Seit der Annahme der Millenniums-Erklärung hat sich vieles ereignet, was ein solches Vorgehen zwingend erscheinen lässt.
《千年宣言》通过以来出现诸多情况要求我们采取这种做法。
7.Heute hat sich bei mir den ganzen Tag nichts Besonderes ereignet .
今天一整天我这里都没什么特别情。
8.Das änderte sich jedoch, als sich im Mai 1937 ein schreckliches Unglück ereignete.
1937年5月可怕故改变了现状。
9.Soweit ich zurückdenken kann, hat sich ein solcher Fall noch nicht ereignet.
就我记忆所及,这样情还没有过。
10.Es ist unerlässlich, dass die Organisation rasch und wirksam reagiert, wenn sich sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch ereignen.
本组织务必在性剥削和性虐待时迅速有效地采取应对措施。
11.Diese Straftaten werden für den Zweck der Auslieferung zwischen Vertragsstaaten so behandelt, als seien sie nicht nur an dem Ort, an dem sie sich ereignet haben, sondern auch in den Hoheitsgebieten der Staaten begangen worden, die in Übereinstimmung mit Artikel 4 ihre Gerichtsbarkeit zu begründen haben.
12.Falls erforderlich, werden die in Artikel 2 genannten Straftaten für die Zwecke der Auslieferung zwischen Vertragsstaaten so behandelt, als seien sie nicht nur an dem Ort, an dem sie sich ereignet haben, sondern auch in den Hoheitsgebieten der Staaten begangen worden, die ihre Gerichtsbarkeit nach Artikel 7 Absätze 1 und 2 begründet haben.
13.Die in Artikel 2 genannten Straftaten werden für die Zwecke der Auslieferung zwischen Vertragsstaaten nötigenfalls so behandelt, als seien sie nicht nur an dem Ort, an dem sie sich ereignet haben, sondern auch in den Hoheitsgebieten der Staaten begangen worden, die nach Artikel 9 Absätze 1 und 2 ihre Gerichtsbarkeit begründet haben.
14.Dieser Plan unterstreicht die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verhütung bewaffneter Konflikte, wirksamer Maßnahmen zum Schutz von Zivilpersonen, gerichtlicher Schritte zur Bekämpfung der Straflosigkeit, der Frühwarnung durch einen Sonderberater für die Verhütung von Völkermord sowie rascher und entschlossener Maßnahmen, falls Völkermord sich bereits ereignet oder bevorsteht.
15.Eine solche Kündigung enthebt den Vertragsstaat nicht der Verpflichtungen, die er auf Grund dieses Protokolls in Bezug auf Handlungen oder Situationen, die sich vor dem Wirksamwerden der Kündigung ereignet haben, oder in Bezug auf Maßnahmen hat, die der Unterausschuss für Prävention bezüglich des betreffenden Vertragsstaates beschlossen hat oder beschließen kann; die Kündigung berührt auch nicht die weitere Prüfung einer Sache, mit welcher der Unterausschuss für Prävention bereits vor dem Wirksamwerden der Kündigung befasst war.