Der Begriff "Rechtsträger" unter Buchstabe c bezeichnet den Staat als selbständige Rechtspersönlichkeit, einen Gliedstaat eines Bundesstaats, eine Gebietskörperschaft eines Staates, eine Einrichtung oder Stelle eines Staates oder einen anderen Rechtsträger mit selbständiger Rechtspersönlichkeit.
款“实体”一词系指作为立法家,以及具有立法地位制家组成部分、家政治区分单位、家机构或部门或其他实体。